Fahrtrainings in Oberbayern-Südost

Teilnahmebedingungen für Fahrtrainings

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für durch Dritte zugeführte Personen- bzw. Sachschäden. Eine Haftung durch den Veranstalter und deren Mitarbeiter wird nur in Fällen der groben Fahrlässigkeit und Vorsatz übernommen. Der Teilnehmer haftet selbst für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Personen- bzw. Sachschäden an Dritten, bei normaler Fahrlässigkeit meine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten gilt striktes Fahrverbot. Es wird keine Gewähr für den Zustand der Übungsstrecke und den dazugehörenden Einrichtungen durch den Veranstalter übernommen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gefährdet werden. Den Anweisungen des Instruktors sowie der Streckensicherung ist Folge zu leisten. Für Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Die Übungen sind so ausgelegt, dass die eingesetzten Fahrzeuge nicht übermäßig beansprucht werden. Der Abschluss einer "Tages"-Vollkaskoversicherung (ist nur für die Dauer der Fahrtrainings gültig und gilt nicht für die An- bzw. Rückreise zum Veranstaltungsort) steht dem Teilnehmer frei und ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. 

PKW: max. Versicherungssumme 35.000.- Euro, SB 500.- Euro, Preis 16.- Euro
Motorrad: max. Versicherungssumme 10.000.- Euro, SB 1000.- Euro, Preis 26.- Euro

Teilnehmer und auch mögliche Betreuer für BF17 erkennen diese Teilnahmebedingungen an.

  • Bitte bringen Sie Ihren Führerschein bzw. eine gültige Fahrerlaubnis zum Training mit.
  • Ihr Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein und eine Zulassung mit Versicherung besitzen.
  • Motorrad: Bitte tragen Sie angemessene Schutzkleidung (Schutzhelm, Motorradhandschuhe, Lederjacke mit Verstärkung an Schulter und Ellenbogen oder Textiljacke mit entsprechendem Schutz, Hose mit Knieschutz, Motorrad- oder vergleichbare Stiefel).
  • Aus Sicherheitsgründen müssen lose im PKW befindliche Gegenstände befestigt oder entfernt werden.
  • Der Reifendruck bei PKW sollte um 0,2 bar über den vom Hersteller angegebenen Wert erhöht werden.
  • Bitte Tankfüllung beachten.
  • Bei Nichterscheinen am Trainingstag machen wir einen Erstattungsanspruch geltend.

 

Oberstes Ziel

Die Landesverkehrswacht (LVW) Bayern wurde am 13.07.1950 in München gegründet. Das oberste Ziel ist die Verkehrssicherheit zu fördern und Verkehrsunfälle zu verhüten. Hierzu bieten die Landesverkehrswacht und die bayerischen Verkehrswachten zahlreiche Maßnahmen und Projekte an.

Fragen Sie uns!

Für weitere Informationen zu unseren Aktionen und Projekten stehen Ihnen die Landesverkehrswacht Bayern sowie ihre zuständige örtliche Verkehrswacht jederzeit gerne zur Verfügung.

Landesverkehrswacht Bayern

Kontakt

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung!

Kreisverkehrswachten in Oberbayern Südost
Gastag 10
83410 Laufen

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